Lage. Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Lage hat den Wahlleiter der Stadt offiziell aufgefordert, die persönliche Eignung von Uwe Detert (AfD) als Kandidat für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters kritisch zu prüfen und seine Zulassung zur Kommunalwahl 2025 gegebenenfalls zu versagen. Hintergrund sind schwerwiegende Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten.
Nach § 118 LBG NRW sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Beamtinnen und Beamte auf Zeit. Die beamtenrechtlichen Eignungskriterien gelten auch für kommunale Wahlbeam-tinnen und -beamte.
Die Grünen beziehen sich auf § 7 des Beamtenstatusgesetzes, wonach nur diejenigen in ein Beamtenverhältnis berufen werden dürfen, die jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. „Nach Sichtung und Bewertung öffentlich zugänglicher Quellen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Herr Detert diese Voraussetzung nicht erfüllt“, erklärt Co-Fraktionsvorsitzende Ute Habigsberg-Bicker.
Laut dem Schreiben an den Wahlleiter vom 6. Juli 2025, das auch den Fraktionen der SPD, CDU und FDP zuging, stützen sich die Vorwürfe auf dokumentierte Äußerungen Deterts in sozialen Medien, in denen er u.a. antisemitische Verschwörungsmythen, demokratiefeindli-che Aussagen, Reichsbürger-Ideologie und queerfeindliche Hetze verbreitet haben soll.
Die Fraktion verweist zudem auf Handlungsempfehlungen des Bundesinnenministeriums, wonach eine aktive Prüfung der Verfassungstreue bereits im Auswahlverfahren erfolgen müsse – auch durch eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz. „Es reicht nicht aus, keine Bedenken zu haben – die Eignung muss ausdrücklich festgestellt werden“, so Monika Beckmann, ebenfalls Co-Fraktionsvorsitzende.
Die Grünen fordern den Wahlleiter auf, vor der Sitzung des Wahlausschusses am 10. Juli eine Einschätzung des Landesamts für Verfassungsschutz einzuholen. Gleichzeitig wurde ein entsprechender Antrag bei der Kommunalaufsicht gestellt. Beide Stellen verfügen nach Angaben der Grünen über relevante Unterlagen und könnten weitere Erkenntnisse beisteuern.
Die Fraktion kündigt an, im Falle einer Zulassung des Wahlvorschlags durch den Wahlausschuss alle rechtlichen Schritte auszuschöpfen, um eine Kandidatur zu verhindern. Auch eine Wahlanfechtung wird in Erwägung gezogen.
„Das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen verlangt, dass ein Bewerber für das Amt eines Bürgermeisters ohne Zweifel auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Wir appellieren daher an alle Beteiligten, v.a. die weiteren im Wahlausschuss vertretenen Fraktionen, ihrer Verantwortung diesbezüglich gerecht zu werden“, so die abschließende Stellungnahme der Fraktion.