Informationen zur anstehenden Kommunalwahl
Das Briefwahlbüro der Stadt Lage ist bis einschließlich Freitag, den 12. September 2025, 15.00 Uhr geöffnet
Lage. Die Wählerinnen und Wähler der Stadt Lage sind am 14. September 2025 aufgerufen, ihre Stimme für die Zusammensetzung des Kreistages, für die Landrätin/den Landrat des Kreises Lippe, für die Zusammensetzung des Rates der Stadt Lage sowie die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Lage abzugeben.
Sollte am Wahltag keiner der Bewerber/innen für das Amt der Landrätin/des Landrates des Kreises Lippe und/oder für das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Lage mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, 28.09.2025, eine Stichwahl statt.
In den Fällen, wo Wahlberechtigte keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, am Wahlsonntag unter Vorlage des Personalausweises direkt im Wahllokal die Stimme abzugeben bzw. bereits vor dem Wahlsonntag Briefwahl zu beantragen.
Die Stadt Lage weist alle Wahlberechtigten darauf hin, dass das Briefwahlbüro der Stadt Lage bis einschließlich Freitag, den 12. September 2025, 15 Uhr, geöffnet ist. Dort besteht für Personen, die am Wahltag verhindert sind, neben der Briefwahlbeantragung auch die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.
Am Samstag, den 13. September ist eine Briefwahlbeantragung nur noch in Ausnahmefällen (bei Nachweis akuter Erkrankungen) von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich. Gleiches gilt für den Wahlsonntag. Am Wahltag kann eine Beantragung der Briefwahl nur in Ausnahmefällen (bei Nachweis akuter Erkrankungen) bis 15.00 Uhr im Rathaus LAGENSER FORUM, Am Drawen Hof 1, 32791 Lage, erfolgen.
Briefwahlunterlagen können am Wahlwochenende in den Briefkasten des Rathauses (LAGENSER FORUM, Am Drawen Hof 1, 32791 Lage) geworfen werden. Am Wahltagsonntag ist eine Entgegennahme von Briefwahlunterlagen von 8 bis 16 Uhr im LAGENSER FORUM möglich. Bitte beachten: Eine Entgegennahme von Briefwahlunterlagen am Wahltag in den einzelnen Wahlräumen im Stadtgebiet erfolgt nicht.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für eine Stimmabgabe vor Ort geöffnet.
Der/Die Wähler/in gibt die Stimme ab, indem er/sie „durch ein auf dem Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin / welchem Bewerber sie gelten soll“ [(§ 25 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz NRW; (KWahlG NRW)].
Ungültig sind Stimmen u. a. dann, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, er keine Kennzeichnung enthält oder aber wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder Vorbehalt enthält (§ 30 KWahlG NRW).
Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2025 (z. B. Wahlraumfinder, lokale Ergebnisse) finden Sie unter www.lage.de.